Asylpaket II Quelle: BAMF, 30.01.2016
Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die wesentlichen Regelungen des neuen Asylpakets zusammengefasst:
- Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wird um Marokko, Algerien und Tunesien erweitert.
- Der Familiennachzug für sogenannte subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge widr für 2 Jahre ausgesetzt.
- Im Gegenzug sollen Flüchtlinge, die künftig aus Lagern in der Türkei, Jordanien und dem Libanon nach Europa gebracht werden, ihre Familien leichter nachholen können.
- Beschleunigung für Rückführungen der Flüchtlinge, die keine Bleibepersektive haben.
- Für Flüchtlinge in der Ausbildung und ausbildende Betriebe sollen die Rechtssicherheit erhöht und die Verfahren vereinfacht werden.